Überschrift Schule

Bei Erkrankung des Kindes benachrichtigen Sie die Schule bitte bis 08.00 Uhr telefonisch.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und die Schule besucht, gibt es die schriftliche Entschuldigung beim Klassenleiter ab. Diese Entschuldigung enthält das genaue Datum des Beginns und des Endes der Krankheit.

Hierfür können Sie unser Formular verwenden.

Um die Zufriedenheit aller am Schulleben Beteiligten zu erhöhen, gibt es an unserer Schule ein sogenanntes Beschwerdemanagement.

Konflikte und Beschwerden sind im schulischen Alltag nichts Ungewöhnliches.

Die folgenden Verfahrensregeln sollen helfen, dass diese Probleme im gegenseitigen Respekt und einvernehmlich geklärt werden. Dabei geht es nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen, sondern um konstruktive Konfliktbewältigung mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit.

Grundsätze

  • Alle Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, werden ernst genommen. Dabei werden anonyme Beschwerden nicht bearbeitet.
  • Konflikte werden zuerst da behandelt, wo sie entstanden sind. Die nächsthöhere Ebene soll immer erst eingeschaltet werden, wenn kein Konsens erzielt werden kann.
  • Dies gilt nicht bei schwerwiegenden Problemen, z.B. beim Verdacht auf strafbare Handlungen. In diesen Situationen ist die Schulleitung unmittelbar einzuschalten.

Instanzenweg

Für alle Beschwerden, auch hinsichtlich der Bewertung, sollte der Instanzenweg zwingend eingehalten werden.

Schüler/-innen, Eltern wenden sich zunächst an die betreffende Lehrkraft,
ist eine Problemlösung nicht möglich,

wenden sich Schüler/-innen, Eltern an den/die Klassenlehrer/in, Vertrauenslehrer oder Sozialpädagogen,
ist eine Problemlösung nicht möglich,

wenden sich Schüler/-innen, Eltern an die Schulleitung,
ist eine innerschulische Problemlösung nicht möglich,

wenden sich Schüler/-innen, Eltern an die Schulaufsicht.
Im Interesse einer einvernehmlichen Lösung wird auch die Schulleitung parallel hierzu Kontakt mit dem Landesschulamt aufnehmen.

Dokumentation

Beschwerden werden dokumentiert, die Vereinbarungen schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet.

Bitte nutzen Sie unser Beschwerde-Formular.

Gemäß § 15 Abs. 3 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 4. SARS-CoV-2-EindV vom 16. April 2020 ist vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt der Erlass ergangen, dass ab 23. April 2020 der prüfungsvorbereitende Unterricht aufgenommen wird und auch die Notbetreuung weiterhin stattfindet.

Demnach ist auch die Schülerbeförderung wieder zu organisieren.

Da der Schülerverkehr in den ÖPNV integriert ist bzw. eine Sonderform des ÖPNV darstellt, sind die Festlegungen und Empfehlungen für den ÖPNV maßgebend. Die Durchführung des ÖPNV ist nach § 3 der 4. SARS-CoV-2-EindV weiterhin zulässig und gehört nach § 1 Abs. 1 dieser VO zu den Einrichtungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß kurzfristig zusammenkommen. Damit bleibt der ÖPNV unberührt von dem Verbot von Ansammlungen mit mehr als zwei Personen.

Dies hat zur Folge, dass ggf. nicht in jedem Fall ein Mindestabstand von 1,50 m ermöglicht werden kann. Für die Eindämmung der Corona-Pandemie und Unterbrechung der Infektionsketten ist deshalb die Mithilfe aller Beteiligten sehr wichtig.

Jeder Benutzer des ÖPNV wird ab dem 22.04.2020 verpflichtet, eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen gem. § 1 Pkt. 1 der Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 21.04.2020. Das ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern. Geeignet sind auch aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches.

Darüber hinaus wird verwiesen auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, wie das Einhalten der Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung. Wo es möglich ist, sollte selbständig darauf geachtet werden, größtmöglichen Abstand zu halten.

Bis zur Einrichtung weiterer Schutzmaßnahmen für Fahrgäste und Fahrpersonale erfolgt der Einstieg vor allem in die Fahrzeuge der VGS mbH überwiegend hinten. Die Fahrerinnen und Fahrer werden Hinweise geben, wenn der Vordereinstieg wieder genutzt werden kann.

Rückfragen richten Sie bitte an Frau Rabe, Kreisverwaltung Sangerhausen. Der Schulträger ist für die Organisation der Schülerbeförderung verantwortlich.