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Gemäß § 15 Abs. 3 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 4. SARS-CoV-2-EindV vom 16. April 2020 ist vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt der Erlass ergangen, dass ab 23. April 2020 der prüfungsvorbereitende Unterricht aufgenommen wird und auch die Notbetreuung weiterhin stattfindet.

Demnach ist auch die Schülerbeförderung wieder zu organisieren.

Da der Schülerverkehr in den ÖPNV integriert ist bzw. eine Sonderform des ÖPNV darstellt, sind die Festlegungen und Empfehlungen für den ÖPNV maßgebend. Die Durchführung des ÖPNV ist nach § 3 der 4. SARS-CoV-2-EindV weiterhin zulässig und gehört nach § 1 Abs. 1 dieser VO zu den Einrichtungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß kurzfristig zusammenkommen. Damit bleibt der ÖPNV unberührt von dem Verbot von Ansammlungen mit mehr als zwei Personen.

Dies hat zur Folge, dass ggf. nicht in jedem Fall ein Mindestabstand von 1,50 m ermöglicht werden kann. Für die Eindämmung der Corona-Pandemie und Unterbrechung der Infektionsketten ist deshalb die Mithilfe aller Beteiligten sehr wichtig.

Jeder Benutzer des ÖPNV wird ab dem 22.04.2020 verpflichtet, eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen gem. § 1 Pkt. 1 der Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 21.04.2020. Das ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern. Geeignet sind auch aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches.

Darüber hinaus wird verwiesen auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln, wie das Einhalten der Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung. Wo es möglich ist, sollte selbständig darauf geachtet werden, größtmöglichen Abstand zu halten.

Bis zur Einrichtung weiterer Schutzmaßnahmen für Fahrgäste und Fahrpersonale erfolgt der Einstieg vor allem in die Fahrzeuge der VGS mbH überwiegend hinten. Die Fahrerinnen und Fahrer werden Hinweise geben, wenn der Vordereinstieg wieder genutzt werden kann.

Rückfragen richten Sie bitte an Frau Rabe, Kreisverwaltung Sangerhausen. Der Schulträger ist für die Organisation der Schülerbeförderung verantwortlich.